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Aktionsbündnis Saarländische Kneipen-Kultur
Liebe Mitstreiter, liebe Unterstützer, liebe Kollegen,
liebe Freunde der saarländischen Kneipenkultur,

wie Ihr ja alle wißt, hatte der Verfassungsgerichtshof - auf unser gemeinsames Bestreben hin - im vergangenen Juni das Nichtraucherschutzgesetz kurz vor dessen Inkrafttreten per einstweiliger Anordnung zunächst für drei Monate außer Kraft gesetzt.

Bis zu einer endgültigen Entscheidung der Verfassungsrichter gilt derzeit wieder die alte Regelung: Geraucht werden darf in ausschließlich vom Inhaber geführten Gaststätten und Betrieben mit weniger als 75 Quadratmetern, in denen keine warmen Speisen angeboten werden.

Am 16.12.2010 erging ein neuer Beschluß des Verfassungsgerichtshofes. Danach wurde die einstweilige Anordnung mit Wirkung vom 21.12.2010 um weitere drei Monate verlängert. D.h., dass das Nichtraucherschutzgesetz vom 10.02.2010 weiterhin ausgesetzt ist.

Zur Begründung führt das Verfassungsgericht aus, dass die Gründe des Erlasses der einstweiligen Anordnung weiterhin bestehen.

Sollte die Verhandlung bis dahin noch nicht terminiert sein, so werden wir zu gegebener Zeit einen weiteren und damit zweiten Verlängerunsantrag stellen.

Ein besonderes Dankeschön gilt an dieser Stelle unserem Rechtsanwalt Herrn Prof. Dr. Holger Kröninger von der Rechtsanwaltskanzlei Rapräger und Partner in Saarbrücken, der sich so engagiert für unsere Interessen einsetzt.

Bei dieser Gelegenheit müssen wir Euch auch leider mitteilen, daß unsere 2. Vorsitzende, Frau Sabine Dewies, ihr Amt am 10.08.2010 niederlegen mußte, da so ein Kampf großen persönlichen Einsatz fordert, der auf Dauer mit der beruflichen sowie der privaten Situation nicht in Einklang zu bringen ist. Sie steht uns aber selbstverständlich weiter zur Seite.

Daher gilt nachwievor:
Nur gemeinsam konnten wir diesen Kraftakt bewältigen, nur gemeinsam und in Solidarität sind wir stark. Bitte lasst in Euren Bemühungen nicht nach und unterstützt den Verein auch weiterhin finanziell, denn es kommen noch einige Kosten auf uns zu. Jeder Euro zählt!

Spenden Sie einfach an folgendes Konto einen Betrag Ihrer Wahl und helfen Sie uns die "kleine Kneipe" zu retten.

Bank 1 Saar | Konto-Nr.: 110 850 000 | BLZ: 591 900 00

Wir danken Euch von Herzen!

Euer Team vom Aktionsbündnis:
Sabine Dewies, Gabriele Schätzel und André Hemon









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